Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hat mit Bescheid vom 12. September 2019 die Assicurazioni Generali S.p.A. und die Generali CEE Holding B.V. von der Verpflichtung zur Veröffentlichung der Kontrollerlangung, der Übermittlung einer Angebotsunterlage an die BaFin und der Verpflichtung zur Veröffentlichung eines Pflichtangebots an die Aktionäre der OVB Holding AG … [Weiterlesen...] Infos zum Plugin OVB Holding AG: Vom Pflichtangebot befreit