Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hat mit Bescheid vom 12. September 2019 die Assicurazioni Generali S.p.A. und die Generali CEE Holding B.V. von der Verpflichtung zur Veröffentlichung der Kontrollerlangung, der Übermittlung einer Angebotsunterlage an die BaFin und der Verpflichtung zur Veröffentlichung eines Pflichtangebots an die Aktionäre der OVB Holding AG befreit.
Aus der Bekanntmachung vom 14.11.2019:
Mit Bescheid vom 12.09.2019 hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (‚BaFin‘) auf entsprechende Anträge die Assicurazioni Generali S.p.A., Triest, Italien (‚Antragstellerin zu 1)‘) und die Generali CEE Holding B.V., Amsterdam, Niederlande (‚Antragstellerin zu 2)‘) gemäß § 37 Abs. 1 WpÜG jeweils von der Verpflichtung gemäß § 35
Abs. 1 Satz 1 WpÜG, die Erlangung der Kontrolle über die OVB Holding AG, Köln, zu veröffentlichen, und von der Verpflichtung nach § 35 Abs. 2 Satz 1 WpÜG, der BaFin eine Angebotsunterlage zu übermitteln und nach § 14 Abs. 2 Satz 1 WpÜG ein Angebot zu veröffentlichen, befreit. (…)
Zielgesellschaft:
OVB Holding AG
+++aktionaersforum Redaktion Spruchverfahren+++
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