Die ordentliche Hauptversammlung der Weber & Ott AG hat am 28. August 2019 die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf die RSL Investment GmbH beschlossen. Die Barabfindung wurde auf 9,50 Euro je Aktie der Weber & Ott AG festgesetzt … [Weiterlesen...] Infos zum Plugin Weber & Ott AG: Barabfindung im Bundesanzeiger bekannt gemacht
Archiv für November 2019
SCA Hygiene Products SE: OLG München weist Anträge zurück
Im Spruchverfahren betreffend die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der ehemaligen SCA Hygiene Products SE auf die Essity Group Holding B.V. (seinerzeit firmierend unter SCA Group Holding B.V.) hat das Oberlandesgericht München die Anträge auf Festsetzung einer angemessenen Barabfindung zurückgewiesen. Die von der Antragsgegnerin an die ehemaligen Aktionäre der … [Weiterlesen...] Infos zum Plugin SCA Hygiene Products SE: OLG München weist Anträge zurück
GFKL Financial Services AG: LG Dortmund erhöht Barabfindung
Mit Beschluss vom 30. September 2019 hat das Landgericht Dortmund die Barabfindung der Minderheitsaktionäre der GFKL Financial Services AG auf 24,62 Euro je Aktie erhöht. Der Beschluss des Landgerichts Dortmund ist ab jetzt in unserer Datenbank verfügbar. … [Weiterlesen...] Infos zum Plugin GFKL Financial Services AG: LG Dortmund erhöht Barabfindung
IC Immobilien Holding AG: Squeeze-out Verlangen konkretisiert
Die E.L.A. Vermögensverwaltung GmbH plant den Ausschluss der Minderheitsaktionäre der IC Immobilien Holding AG gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung. Die E.L.A. Vermögensverwaltung GmbH hat hierbei die Barabfindung auf 7,19 Euro Aktie der IC Immobilien Holding AG festgelegt, wobei über den Squeeze-out in einer außerordentlichen Hauptversammlung Beschluss gefasst … [Weiterlesen...] Infos zum Plugin IC Immobilien Holding AG: Squeeze-out Verlangen konkretisiert