Auf der außerordentlichen Hauptversammlung der IMW Immobilien SE am 6. August 2020 soll der Beschluss zur Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf die IMW Holding SE gefasst werden. Die Hauptaktionärin hat die Barabfindung auf 20,00 Euro je auf den Namen lautende Stückaktie der IMW Immobilien SE festgesetzt.
Aus der Bekanntmachung im elektronischen Bundesanzeiger vom 26.06.2020:
Der Verwaltungsrat schlägt vor, folgenden Beschluss zu fassen:
Die auf den Namen lautenden Stückaktien der übrigen Aktionäre der IMW Immobilien SE mit Sitz in Berlin (Minderheitsaktionäre) werden gemäß Art. 9 SE-VO i.V.m §§ 327a ff. AktG gegen Gewährung einer von der Hauptaktionärin IMW Holding SE mit Sitz in Berlin zu zahlenden angemessenen Barabfindung in Höhe von 20,00 Euro je auf den Namen lautende Stückaktie der IMW Immobilien SE mit einem auf die jeweilige Stückaktie entfallenden anteiligen Betrag des Grundkapitals von 1,00 Euro auf die IMW Holding SE mit Sitz in Berlin als Hauptaktionärin der IMW Immobilien SE übertragen. (…)
Zielgesellschaft:
IMW Immobilien SE (ISIN DE 000A0BVWY6 und DE 000A0BVWZ3)
+++aktionaersforum Redaktion Spruchverfahren+++
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