Die RENK AG soll als übertragender Rechtsträger auf die Rebecca BidCo AG als übernehmender Rechtsträger verschmolzen werden. Damit verbunden ist ein Verfahren zum Ausschluss der Minderheitsaktionäre der RENK AG.
Aus der Bekanntmachung im elektronischen Bundesanzeiger vom 18.11.2020:
Die Renk Aktiengesellschaft mit Sitz in Augsburg, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Augsburg unter HR B 6193 („RENK AG“), soll als übertragende Gesellschaft auf die Rebecca BidCo AG mit Sitz in München, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HR B 259756 („Rebecca BidCo AG“), als übernehmende Gesellschaft verschmolzen werden.
Die Verschmelzung soll im Wege der Aufnahme unter Auflösung ohne Abwicklung durch Übertragung des Vermögens der RENK AG als übertragender Gesellschaft als Ganzes auf die Rebecca BidCo AG als übernehmende Gesellschaft nach §§ 2 Nr. 1, 60 ff. UmwG erfolgen. Im Zusammenhang mit der Verschmelzung soll ein Ausschluss der Minderheitsaktionäre der RENK AG erfolgen (§ 62 Abs. 1 und Abs. 5 UmwG i.V.m. §§ 327a ff. AktG).
Vom Beginn des 1. Januar 2020, 00:00 Uhr, an gelten alle Handlungen der RENK AG als für Rechnung der Rebecca BidCo AG vorgenommen (Verschmelzungsstichtag). Der Verschmelzung liegt die Jahresbilanz der RENK AG zum 31. Dezember 2019 als Schlussbilanz zugrunde.
Der Verschmelzungsvertrag zwischen der RENK AG und der Rebecca BidCo AG wurde am 17. November 2020 beurkundet („Verschmelzungsvertrag“). Der Verschmelzungsvertrag wurde zum Handelsregister des Sitzes der RENK AG sowie der Rebecca BidCo AG eingereicht. Einzelheiten der Verschmelzung sind im Verschmelzungsvertrag geregelt. (…)
Zielgesellschaft:
RENK AG ((ISIN: DE0007850000, DE0007850000 / WKN: 785000)
+++aktionaersforum Redaktion Spruchverfahren+++
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