Das Spruchverfahren betreffend die Festsetzung einer Barabfindung im Zusammenhang mit dem Ausschluss der ehemaligen Minderheitsaktionäre der ehemaligen Renk AG (davor: Rebecca BidCo AG) wurde vor dem Landgericht München I vergleichsweise beendet. Die gezahlte Barabfindung in Höhe von 105,72 Euro wurde um einen Betrag von 9,28 Euro auf 115,00 Euro erhöht.
Aus der Bekanntmachung im elektronischen Bundesanzeiger vom 21.10.2022:
5 HK O 2459/21
Die Hauptversammlung der Renk AG fasste am 22.12.2020 den Beschluss, die Aktien der Minderheitsaktionäre der Gesellschaft, im Rahmen eines verschmelzungsrechtlichen Squeeze out auf die Antragsgegnerin gegen eine Barabfindung in Höhe von € 105,72 zu übertragen. Der Beschluss wurde am 10.2.2021 in das Handelsregister der (alten) Renk AG eingetragen und mit der der Eintragung der Verschmelzung am 15.2.2021 in das Handelsregister der Antragsgegnerin wirksam, wobei die Antragsgegnerin die Firmierung der Renk AG übernommen hatte. (…)
Die Beteiligten schließen unter Aufrechterhaltung ihrer jeweiligen unterschiedlichen Standpunkte in rechtlicher und bewertungsmäßiger Sicht zur Angemessenheit der Barabfindung und zur Vermeidung einer aufwändigen Fortsetzung des Verfahrens sowie ohne Präjudiz für künftige Verfahren auf Vorschlag und Anraten des Gerichts folgenden Vergleich:
I.1. Die gezahlte Barabfindung von € 105,72 um einen Betrag von € 9,28 auf € 115,– erhöht. Die erhöhte Barabfindung ist unter Anrechnung geleisteter Zahlungen seit dem Tag der Hauptversammlung, also ab dem 22.12.2020 (erster Tag des Zinslaufs), mit jährlich 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz gemäß § 247 BGB zu verzinsen. (…)
Zielgesellschaft:
Renk AG (ISIN: DE0007850000 / WKN: 785 000)
+++aktionaersforum Redaktion Spruchverfahren+++
Laux says
Wann kommt der Vergleich bei Renk AG von 9,28
Zur Auszahlung?….