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RENK AG: Hauptversammlung zum Squeeze-out

20. November 2020 by Spruchverfahren Redaktion 2 Kommentare

Auf der  außerordentlichen Hauptversammlung der RENK AG am 22. Dezember 2020 soll der Beschluss zur Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf die Rebecca BidCo AG.gefasst werden. Die Hauptaktionärin hat die Barabfindung auf 105,72  Euro je auf den Namen lautende Stückaktie der RENK AG festgesetzt.

Aus der Bekanntmachung der Gesellschaft vom 20.11.2020:

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:

Die auf den Inhaber lautenden Stückaktien der übrigen Aktionäre der Renk Aktiengesellschaft (Minderheitsaktionäre) werden gemäß § 62 Absatz 5 Umwandlungsgesetz in Verbindung mit §§ 327a ff. Aktiengesetz gegen Gewährung einer von der Rebecca BidCo AG mit Sitz in München (Hauptaktionärin) zu zahlenden angemessenen Barabfindung in Höhe von EUR 105,72 je auf den Inhaber lautender Stückaktie der Renk Aktiengesellschaft auf die Rebecca BidCo AG übertragen. (…)


Zielgesellschaft:
RENK AG (ISIN: DE0007850000, DE0007850000 / WKN: 785000)


+++aktionaersforum Redaktion Spruchverfahren+++

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Kategorie: Nachrichten Stichworte: Renk AG

Leser-Interaktionen

Kommentare

  1. Helmut laux meint

    6. Februar 2024 um 16:57

    Spruchverfahren bei Renk AG ist durch Vergleich längst
    abgeschlossen.
    Nachzahlung 9.28 €
    Im gerichtsvergleich steht unmittelbar —- sofort—-

    Keine Bank kann sagen wann— ungefähr— die Auszahlung erfolgt.
    Danke für einen Tipp

    Antworten
    • Spruchverfahren Redaktion meint

      12. Februar 2024 um 12:37

      Sehr geehrter Herr Laux,

      nachfolgend ein Auszug aus dem Bundesanzeiger vom 21.10.2022:

      (…) Die Abwicklung der Erhöhung der Squeeze-Out Barabfindung („Barabfindung“) um € 9,28 („Nachbesserung“) zuzüglich Zinsen hierauf sowie der Nachverzinsung auf die ursprüngliche Barabfindung in Höhe von € 105,72 je auf den Inhaber lautende Stückaktie der Renk Aktiengesellschaft wird von der Deutsche Bank AG als Zentralabwicklungsstelleüber das Depotbankensystem durchgeführt. Die betroffenen Depotbanken werden gebeten, Ansprüche nachbesserungsberechtigter Aktionäre auf Vergütung des Nachbesserungsbetrags zuzüglich Zinsen umgehend zu ermitteln. Die Auszahlung des Nachbesserungsbetrags an die Depotbanken zwecks Weiterleitung an die berechtigten Aktionäre erfolgt voraussichtlich am 27. Oktober 2022 über die Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main. (…)

      Wir hoffen, diese Information war hilfreich für Sie.

      Antworten

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