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AMIRA Verwaltungs AG: Verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out im Bundesanzeiger bekannt gemacht

27. November 2020 by Spruchverfahren Redaktion Kommentar verfassen

Die AMIRA Verwaltungs AG soll als übertragender Rechtsträger auf die Blitz 11-362 SE als übernehmender Rechtsträger verschmolzen werden. Damit verbunden ist ein Verfahren zum Ausschluss der Minderheitsaktionäre der AMIRA Verwaltungs AG.

Aus der Bekanntmachung im elektronischen Bundesanzeiger vom 27.11.2020:

Die AMIRA Verwaltungs Aktiengesellschaft mit Sitz in München, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 41170 („AMIRA Verwaltungs AG“), als übertragende Gesellschaft soll auf die Blitz 11-362 SE mit Sitz in München, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 194352 („Blitz SE“), als übernehmende Gesellschaft verschmolzen werden.

Die Verschmelzung soll zur Aufnahme unter Auflösung ohne Abwicklung durch Übertragung des gesamten Vermögens der übertragenden Gesellschaft auf die übernehmende Gesellschaft nach § 2 Nr. 1 UmwG erfolgen. Im Zusammenhang mit der Verschmelzung soll ein Ausschluss der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) der AMIRA Verwaltungs AG erfolgen (§ 62 Abs. 5 UmwG i.V.m. § 327a ff. AktG). Die Verschmelzung erfolgt im Innenverhältnis mit Wirkung zum Beginn des 01.09.2020 („Verschmelzungsstichtag“). Der Verschmelzung liegt die Zwischenbilanz der AMIRA Verwaltungs AG zum 31.08.2020 als Schlussbilanz zugrunde. Der Verschmelzungsvertrag zwischen der AMIRA Verwaltungs AG und der Blitz SE wurde am 27.11.2020 notariell beurkundet („Verschmelzungsvertrag“). Der Verschmelzungsvertrag wurde zu dem Handelsregister der AMIRA Verwaltungs AG und der Blitz SE eingereicht. Einzelheiten der Verschmelzung sind im Verschmelzungsvertrag geregelt. (…)


Zielgesellschaft:
AMIRA Verwaltungs AG (ISIN DE0007647000 / WKN764700)


+++aktionaersforum Redaktion Spruchverfahren+++

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Kategorie: Nachrichten Stichworte: AMIRA Verwaltungs AG

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