Auf der außerordentlichen Hauptversammlung der AMIRA Verwaltungs AG am 24. Februar 2021 soll der Beschluss zur Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf die Blitz 11-263 SE gefasst werden. Die Hauptaktionärin hat die Barabfindung auf 1.632,00 Euro je auf den Inhaber lautende Stückaktie der AMIRA Verwaltungs AG festgesetzt.
Aus der Einladung zur Hauptversammlung vom 15.01.2021:
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, gemäß dem Verlangen der Blitz SE folgenden Beschluss zu fassen:
„Die auf den Inhaber lautenden Stückaktien der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) der AMIRA Verwaltungs Aktiengesellschaft mit Sitz in München werden gemäß § 62 Absatz 5 Umwandlungsgesetz in Verbindung mit §§ 327a ff. Aktiengesetz gegen Gewährung einer von der Blitz 11-263 SE mit Sitz in München (Hauptaktionär) zu zahlenden angemessenen Barabfindung in Höhe von EUR 1.632,00 je auf den Inhaber lautender Stückaktie der AMIRA Verwaltungs Aktiengesellschaft auf die Blitz 11-263 SE übertragen.“ (…)
Zielgesellschaft:
AMIRA Verwaltungs AG (ISIN DE0007647000/WKN 764700)
+++aktionaersforum Redaktion Spruchverfahren+++
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