Auf der ordentlichen Hauptversammlung der Mercurius AG am 22. Dezember 2020 soll der Beschluss zur Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf die C.A.B. GmbH gefasst werden. Die Hauptaktionärin hat die Barabfindung auf 10,70 Euro je auf den Inhaber lautende Stückaktie der Mercurius AG festgesetzt.
Aus der Einladung zur Hauptversammlung vom 01.12.2020:
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, auf Verlangen der C.A.B. GmbH, den folgenden Beschluss zu fassen:
„Die auf den Inhaber lautenden Stückaktien der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) der Mercurius AG, Frankfurt am Main, werden gemäß den §§ 327a ff. AktG gegen Gewährung einer von der Hauptaktionärin, der C.A.B. GmbH mit Geschäftssitz in Königstein im Taunus, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Königstein im Taunus unter HRB 7675, zu zahlenden Barabfindung in Höhe von EUR 10,70 je auf den Inhaber lautende Stückaktie der Mercurius AG auf die Hauptaktionärin übertragen.“ (…)
Zielgesellschaft:
Mercurius AG ( ISIN: DE000A0HHKA7 / WKN: A0HHKA)
+++aktionaersforum Redaktion Spruchverfahren+++
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