Das Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der Mercurius AG vor dem Landgericht Frankfurt am Main wurde am 8. Dezember 2022 vergleichsweise beendet. Die Barabfindung wurde um 2,10 Euro auf 12,80 Euro je Aktie erhöht.
Am 22. Dezember 2020 beschloss die Hauptversammlung der Mercurius AG die Übertragung der Aktien ihrer Minderheitsaktionäre auf die C. A. B. GmbH gegen Gewährung einer Barabfindung in Höhe von 10,70 Euro je Aktie. Der Übertragungsbeschluss wurde am 12. März 2021 in das Handelsregister eingetragen und bekannt gemacht.
Im anschließenden Spruchverfahren vor dem Landgericht Frankfurt am Main, Az.: 3-05 O 51/21 wandten sich insgesamt 30 Antragsteller gegen die Höhe der festgelegten Barabfindung. Am 8. Dezember 2022 beendeten die Beteiligten das Spruchverfahren durch einen Vergleich. Der Vergleich sieht eine Anhebung der Barabfindung von 10,70 Euro um 2,10 Euro auf 12,80 Euro je Stückaktie vor. Die erhöhte Barabfindung ist laut Vergleich ab dem 12. März 2021 mit jährlich fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verzinsen. Des Weiteren trägt die Antragsgegnerin die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten des Verfahrens, letzteres in Höhe von pauschal 1.500,00 Euro je Antragsteller.
Mit dem Vergleich ist das Spruchverfahren beendet.
Zielgesellschaft:
Mercurius AG ( ISIN: DE000A0HHKA7 / WKN: A0HHKA)
+++aktionaersforum Redaktion Spruchverfahren+++
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