Die Umicore International AG plant den Ausschluss der Minderheitsaktionäre der Allgemeine Gold- und Silberscheideanstalt AG gegen eine Barabfindung von 127,91 Euro je Aktie. Der Übertragungsbeschluss soll in der Hauptversammlung der Allgemeine Gold- und Silberscheideanstalt AG am 28. Juli 2021 gefasst werden.
Aus der Bekanntmachung der Gesellschaft vom 09.06.2021:
Umicore International AG („Umicore“) hat dem Vorstand der Allgemeine Gold- und Silberscheideanstalt Aktiengesellschaft („Agosi“) heute ihr Verlangen nach § 62 Abs. 1 und 5 UmwG i.V.m. §§ 327a ff. AktG zur Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung der Agosi zur Beschlussfassung über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der Agosi auf Umicore gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung übermittelt.
Umicore hat bestätigt, dass sie derzeit 91,21% des Grundkapitals der Agosi hält und damit die Hauptaktionärin der Agosi im Sinne von § 62 Abs. 5 UmwG ist. Umicore hat die Barabfindung auf einen Betrag in Höhe von EUR 127,91 je Aktie der Agosi festgelegt. Die Angemessenheit der Barabfindung wird derzeit noch durch den gerichtlich ausgewählten und bestellten sachverständigen Prüfer überprüft.
Die ordentliche Hauptversammlung der Agosi, die einen Beschluss über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der Agosi auf Umicore gegen Gewährung einer Barabfindung in Höhe von EUR 127,91 je Aktie der Agosi fassen soll, wird voraussichtlich am 28. Juli 2021 stattfinden. Das Wirksamwerden des verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out hängt noch von dem zustimmenden Beschluss der ordentlichen Hauptversammlung der Agosi und der Eintragung des Übertragungsbeschlusses und der Verschmelzung in das Handelsregister des Sitzes der Umicore bzw. der Agosi ab. (…)
Zielgesellschaft:
Allgemeine Gold- und Silberscheideanstalt AG (ISIN: DE0005038509 / WKN: 503850)
+++aktionaersforum Redaktion Spruchverfahren+++
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