Die ordentliche Hauptversammlung der Allgemeine Gold- und Silberscheideanstalt AG hat am 28. Juli 2021 die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf die Agosi AG beschlossen. Die Barabfindung wurde auf 127,91 Euro je auf den Inhaber lautende Stückaktie der Agosi. AG festgesetzt.
Aus der Bekanntmachung im elektronichen Bundesanzeiger vom 21.09.2021:
Die ordentliche Hauptversammlung der Allgemeine Gold- und Silberscheideanstalt Aktiengesellschaft („Agosi“) vom 28. Juli 2021 hat die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre der Agosi („Minderheitsaktionäre“) auf die Hauptaktionärin, die Agosi AG (vormals firmierend als Umicore International AG, Pforzheim („Hauptaktionärin“), gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung gemäß § 62 Abs. 5 i.V. mit §§ 327a ff. AktG beschlossen („Übertragungsbeschluss“). Der Hauptaktionärin gehörten zu dieser Zeit bereits Aktien in Höhe von mindestens neun Zehntel des Grundkapitals der Agosi; sie war damit Hauptaktionärin der Agosi gemäß § 62 Abs. 5 Satz 1 UmwG.Der Übertragungsbeschluss ist am 16. September 2021 in das Handelsregister der Agosi beim Amtsgericht Mannheim (HR B 500092) mit dem Vermerk eingetragen worden, dass er erst gleichzeitig mit der Eintragung der Verschmelzung der Agosi auf die Hauptaktionärin im Handelsregister der Hauptaktionärin wirksam wird (§ 62 Abs. 5 Satz 7 UmwG). Die Verschmelzung der Agosi als übertragender Gesellschaft mit ihrer Hauptaktionärin als übernehmender Gesellschaft ist am 16. September 2021 in das Handelsregister der Agosi beim Amtsgericht Mannheim und am 16. September 2021 in das Handelsregister der Hauptaktionärin beim Amtsgericht Mannheim (HR B 740361) eingetragen worden. Dadurch sind gemäß § 62 Abs. 5 Satz 8 UmwG i.V.m. § 327e Abs. 3 Satz 1 AktG alle Aktien der Minderheitsaktionäre auf die Hauptaktionärin übergegangen und gleichzeitig die Verschmelzung der Agosi auf die Hauptaktionärin wirksam geworden. Ebenfalls am 16. September 2021 wurde die Umfirmierung der Hauptaktionärin von „Umicore International AG“ in „Agosi AG“ in das Handelsregister eingetragen und damit wirksam.Nach Maßgabe des Übertragungsbeschlusses erhalten die ausgeschiedenen Minderheitsaktionäre eine von der Hauptaktionärin zu zahlende Barabfindung i.H. von EUR 127,91 je auf den Inhaber lautende Stückaktie der Agosi. Die Angemessenheit der Barabfindung wurde von der Ebner Stolz GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Stuttgart als vom Landgericht Mannheim ausgewählte und bestellte sachverständige Prüferin geprüft und bestätigt. (…)
Zielgesellschaft:
Allgemeine Gold- und Silberscheideanstalt AG (ISIN: DE0005038509 / WKN: 503850)
+++aktionaersforum Redaktion Spruchverfahren+++
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