Auf der ordentlichen Hauptversammlung der Allgemeine Gold- und Silberscheideanstalt AG am 28. Juli 2021 soll der Beschluss zur Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf die Umicore International AG gefasst werden. Die Hauptaktionärin hat die Barabfindung auf 127,91 Euro je Aktie der Allgemeine Gold- und Silberscheideanstalt AG festgesetzt.
Aus der Einladung zur Hauptversammlung der Gesellschaft vom 17.06.2021:
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, zu beschließen:
Die auf den Inhaber lautenden Stückaktien der übrigen Aktionäre der Allgemeine Gold- und Silberscheideanstalt Aktiengesellschaft (Minderheitsaktionäre) werden gemäß § 62 Abs. 5 Umwandlungsgesetz und §§ 327a ff. Aktiengesetz gegen Gewährung einer von der Umicore International AG mit Sitz in Pforzheim (Hauptaktionärin) zu gewährenden angemessenen Barabfindung in Höhe von EUR 127,91 je auf den Inhaber lautende Stückaktie der Allgemeine Gold- und Silberscheideanstalt Aktiengesellschaft auf die Hauptaktionärin übertragen.‘
Zielgesellschaft:
Allgemeine Gold- und Silberscheideanstalt AG (ISIN: DE0005038509 / WKN: 503850)
+++aktionaersforum Redaktion Spruchverfahren+++
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