Die McKesson Europe Holdings GmbH & Co. KGaA plant die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der McKesson Europe AG gegen Gewährung einer Barabfindung. Zu diesem Zweck wird die Hauptversammlung der McKesson Europe AG über das Übertragungsverlangen beschließen.
Aus der Bekanntmachung im elektronischen Bundesanzeiger vom 16.11.2022:
Die McKesson Europe Holdings GmbH & Co. KGaA, Stuttgart, hat der McKesson Europe AG, Stuttgart, am 14. November 2022 mitgeteilt, dass ihr derzeit Aktien an der Gesellschaft von mehr als 90 % des Grundkapitals der Gesellschaft gehören. Gleichzeitig hat die McKesson Europe Holdings GmbH & Co. KGaA die McKesson Europe AG gebeten, in Verhandlungen über einen Verschmelzungsvertrag einzutreten und nach §§ 62 Abs. 5 UmwG i.V.m. §§ 327a ff. AktG verlangt, dass die Hauptversammlung der McKesson Europe AG die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) auf die McKesson Europe Holdings GmbH & Co. KGaA beschließt (verschmelzungsrechtlicher Squeeze-Out). Die McKesson Europe Holdings GmbH & Co. KGaA hat angekündigt, der McKesson Europe AG die Höhe der Barabfindung mit einem weiteren Schreiben (konkretisiertes Verlangen) mitzuteilen, sobald diese festgelegt worden ist.(…)
Zielgesellschaft:
McKesson Europe AG (ISIN: DE000CLS1001 / WKN: CLS100)
+++aktionaersforum Redaktion Spruchverfahren+++
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