Die Elbe BidCo AG plant die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der ENCAVIS AG gegen Gewährung einer Barabfindung in Höhe von 17,23 je Aktie. Der Übertragungsbeschluss soll auf der Hauptversammlung der ENCAVIS AG gefasst werden, die voraussichtlich am 16. Juli 2025 stattfinden wird.
Aus der Mitteilung der Gesellschaft vom 02.06.2025:
Die Elbe BidCo AG („Elbe BidCo“) hat heute das gegenüber dem Vorstand der ENCAVIS AG („Gesellschaft“) am 31. Januar 2025 und nach Abwicklung des öffentlichen Delisting-Erwerbsangebots am 18. Februar 2025 wiederholend gestellte Verlangen gerichtet auf die Einberufung einer Hauptversammlung zur Beschlussfassung über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der Gesellschaft auf die Elbe BidCo gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung im Zusammenhang mit der Verschmelzung der Gesellschaft auf die Elbe BidCo gemäß § 62 Abs. 1 und 5 des Umwandlungsgesetzes in Verbindung mit §§ 327a ff. des Aktiengesetzes (verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out) konkretisiert.
In diesem Zusammenhang hat die Elbe BidCo dem Vorstand der Gesellschaft mitgeteilt, dass sie circa 94,15 % des Grundkapitals der Gesellschaft hält, somit Hauptaktionärin der Gesellschaft im Sinne von § 62 Abs. 5 Satz 1 des Umwandlungsgesetzes ist und die angemessene Barabfindung für die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der Gesellschaft auf EUR 17,23 je auf den Inhaber lautender Stückaktie der Gesellschaft festgelegt hat. Der gerichtlich bestellte sachverständige Prüfer für die Prüfung der Angemessenheit der Barabfindung hat die Angemessenheit der von der Elbe BidCo festgelegten Barabfindung bestätigt.
Der Abschluss und die notarielle Beurkundung des Verschmelzungsvertrags zwischen der Gesellschaft und der Elbe BidCo werden in Kürze, voraussichtlich am 3. Juni 2025, erfolgen. Der Verschmelzungsvertrag wird die Angabe enthalten, dass im Zusammenhang mit der Verschmelzung ein Ausschluss der Minderheitsaktionäre der Gesellschaft erfolgen soll.
Die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der Gesellschaft auf die Elbe BidCo gegen Gewährung einer Barabfindung von EUR 17,23 je auf den Inhaber lautender Stückaktie der Gesellschaft soll in der ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft beschlossen werden, die voraussichtlich am 16. Juli 2025 stattfinden wird.
Das Wirksamwerden des verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out hängt von dem zustimmenden Beschluss der Hauptversammlung der Gesellschaft sowie der Eintragung des Übertragungsbeschlusses und der Verschmelzung in das Handelsregister am Sitz der Gesellschaft sowie der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister am Sitz der Elbe BidCo ab.
Zielgesellschaft:
ENCAVIS AG (ISIN: DE0006095003 / WKN: 609500)
+++aktionaersforum Redaktion Spruchverfahren+++
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