• Skip to main content
  • Skip to secondary menu
  • Zur Hauptsidebar springen
  • Zur Zweit-Sidebar springen
  • Zur Fußzeile springen

Spruchverfahren-direkt

Das Debattenportal für Spruchverfahren

  • Registrieren
  • Login / Mein Konto
  • Newsletter

 

 

Follow @SV-direkt
  • Startseite
  • Investoren
    • Strukturmaßnahmen
    • Nachrichten
    • Spruchverfahren
    • FAQ Spruchverfahren
  • Gerichtsentscheidungen
  • Forum
    • Colonia vs Axa
    • DMG Mori AG
    • Fonds vs. STADA
    • Grohe AG
    • innogy SE
    • Kabel Deutschland AG
    • Linde AG
    • Süd-Chemie AG
    • Vattenfall Europe vs. Vattenfall AB
    • WMF vs. KKR
  • Bewertungsblog
    • Befangenheit von Sachverständigen
    • Typisierungen bei Unternehmensbewertungen
    • Befragung und Befangenheit sachverständiger Prüfer
  • Berichte aus Spruchverfahren

ENCAVIS AG: Barabfindung festgelegt

2. Juni 2025 by SV Redaktion Kommentar verfassen

Die Elbe BidCo AG plant die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der ENCAVIS AG gegen Gewährung einer Barabfindung in Höhe von 17,23 je Aktie. Der Übertragungsbeschluss soll auf der Hauptversammlung der ENCAVIS AG gefasst werden, die voraussichtlich am 16. Juli 2025 stattfinden wird.

Aus der Mitteilung der Gesellschaft vom 02.06.2025:

Die Elbe BidCo AG („Elbe BidCo“) hat heute das gegenüber dem Vorstand der ENCAVIS AG („Gesellschaft“) am 31. Januar 2025 und nach Abwicklung des öffentlichen Delisting-Erwerbsangebots am 18. Februar 2025 wiederholend gestellte Verlangen gerichtet auf die Einberufung einer Hauptversammlung zur Beschlussfassung über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der Gesellschaft auf die Elbe BidCo gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung im Zusammenhang mit der Verschmelzung der Gesellschaft auf die Elbe BidCo gemäß § 62 Abs. 1 und 5 des Umwandlungsgesetzes in Verbindung mit §§ 327a ff. des Aktiengesetzes (verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out) konkretisiert.

In diesem Zusammenhang hat die Elbe BidCo dem Vorstand der Gesellschaft mitgeteilt, dass sie circa 94,15 % des Grundkapitals der Gesellschaft hält, somit Hauptaktionärin der Gesellschaft im Sinne von § 62 Abs. 5 Satz 1 des Umwandlungsgesetzes ist und die angemessene Barabfindung für die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der Gesellschaft auf EUR 17,23 je auf den Inhaber lautender Stückaktie der Gesellschaft festgelegt hat. Der gerichtlich bestellte sachverständige Prüfer für die Prüfung der Angemessenheit der Barabfindung hat die Angemessenheit der von der Elbe BidCo festgelegten Barabfindung bestätigt.

Der Abschluss und die notarielle Beurkundung des Verschmelzungsvertrags zwischen der Gesellschaft und der Elbe BidCo werden in Kürze, voraussichtlich am 3. Juni 2025, erfolgen. Der Verschmelzungsvertrag wird die Angabe enthalten, dass im Zusammenhang mit der Verschmelzung ein Ausschluss der Minderheitsaktionäre der Gesellschaft erfolgen soll.

Die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der Gesellschaft auf die Elbe BidCo gegen Gewährung einer Barabfindung von EUR 17,23 je auf den Inhaber lautender Stückaktie der Gesellschaft soll in der ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft beschlossen werden, die voraussichtlich am 16. Juli 2025 stattfinden wird.

Das Wirksamwerden des verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out hängt von dem zustimmenden Beschluss der Hauptversammlung der Gesellschaft sowie der Eintragung des Übertragungsbeschlusses und der Verschmelzung in das Handelsregister am Sitz der Gesellschaft sowie der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister am Sitz der Elbe BidCo ab.

Zielgesellschaft:
ENCAVIS AG (ISIN: DE0006095003 / WKN: 609500)


+++aktionaersforum Redaktion Spruchverfahren+++

Tweet

Verwandte Themen

  • ENCAVIS AG: Spruchverfahren eröffnet
  • ENCAVIS AG: Barabfindung im Bundesanzeiger bekannt gemacht
  • ENCAVIS AG: Squeeze-out im Handelsregister eingetragen
  • ENCAVIS AG: Squeeze-out Verlangen übermittelt
  • ENCAVIS AG: Verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out angekündigt

Kategorie: Nachrichten Stichworte: ENCAVIS AG

Leser-Interaktionen

Schreiben Sie einen Kommentar Antwort abbrechen

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Haupt-Sidebar

Letzte Beiträge

  • Anstehende Spruchverfahren: Nach Eintragung der Maßnahme 12. Februar 2026
  • Anstehende Spruchverfahren: Vor Eintragung der Maßnahme 12. Februar 2026
  • Angekündigte und laufende Übernahmeangebote 12. Februar 2026
  • Unter einem Dach: Der Fall Deutsche Wohnen 12. Februar 2026
  • ENCAVIS AG: Spruchverfahren eröffnet 6. Februar 2026

Newsletter

Zweit-Sidebar

Kategorien

  • Gerichtsentscheidungen
  • Nachrichten
  • Spruchverfahren
  • Symposium / Expertenrunde

Archive

Footer

  • Kontakt / Impressum
  • AGB / Datenschutz

Copyright © 2026 · Magazine Pro on Genesis Framework · WordPress · Anmelden