Beim Landgericht Hamburg ist ein Spruchverfahren zur Bestimmung der Barabfindung für die ausgeschiedenen Aktionäre der ENCAVIS AG anhängig. Das Gericht hat einen gemeinsamen Vertreter bestellt.
Aus der Bekanntmachung im elektronischen Bundesanzeiger vom 06.02.2026:
403 HKO 140/25
Beim Landgericht Hamburg ist unter dem Aktenzeichen 403 HKO 140/25 ein Spruchverfahren zur Bestimmung der angemessenen Barabfindung für die ausgeschiedenen Aktionäre der ENCAVIS Aktiengesellschaft, Hamburg anhängig. Antragsgegnerin ist die ENCAVIS GmbH (vormals: Elbe BidCo GmbH).Zum gemeinsamen Vertreter der nicht als Antragsteller am Verfahren beteiligten Aktionäre wurde gemäß § 6 Abs. 1 SpruchG bestellt: (…)
Zielgesellschaft:
ENCAVIS AG (ISIN: DE0006095003 / WKN: 609500)
+++aktionaersforum Redaktion Spruchverfahren+++
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