• Skip to main content
  • Skip to secondary menu
  • Zur Hauptsidebar springen
  • Zur Zweit-Sidebar springen
  • Zur Fußzeile springen

Spruchverfahren-direkt

Das Debattenportal für Spruchverfahren

  • Registrieren
  • Login / Mein Konto
  • Newsletter

 

 

Follow @SV-direkt
  • Startseite
  • Investoren
    • Strukturmaßnahmen
    • Nachrichten
    • Spruchverfahren
    • FAQ Spruchverfahren
  • Gerichtsentscheidungen
  • Forum
    • Colonia vs Axa
    • DMG Mori AG
    • Fonds vs. STADA
    • Grohe AG
    • innogy SE
    • Kabel Deutschland AG
    • Linde AG
    • Süd-Chemie AG
    • Vattenfall Europe vs. Vattenfall AB
    • WMF vs. KKR
  • Bewertungsblog
    • Befangenheit von Sachverständigen
    • Typisierungen bei Unternehmensbewertungen
    • Befragung und Befangenheit sachverständiger Prüfer
  • Berichte aus Spruchverfahren

ENCAVIS AG: Barabfindung im Bundesanzeiger bekannt gemacht

15. September 2025 by SV Redaktion Kommentar verfassen

Die Elbe BidCo AG und die ENCAVIS AG haben am 3. Juni 2025 einen Verschmelzungsvertrag abgeschlossen, mit welchem die ENCAVIS AG als übertragende Gesellschaft ihr Vermögen auf die Hauptaktionärin Elbe BidCo AG als übernehmende Gesellschaft überträgt. Gemäß Übertragungsbeschluss erhalten die Minderheitsaktionäre der ENCAVIS AG eine Barabfindung in Höhe von 17,23 Euro je auf den Inhaber lautende Stückaktien der ENCAVIS AG.

Aus der Bekanntmachung im elektronischen Bundesanzeiger vom 15.09.2025:

Die Elbe BidCo AG, München, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 262997 („Hauptaktionärin“), und die ENCAVIS AG, Hamburg, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 63197 („ENCAVIS“), haben am 3. Juni 2025 einen Verschmelzungsvertrag abgeschlossen, mit welchem die ENCAVIS als übertragende Gesellschaft ihr Vermögen als Ganzes mit allen Rechten und Pflichten unter Auflösung ohne Abwicklung nach §§ 2 Nr. 1, 60 ff. UmwG auf die Hauptaktionärin als übernehmende Gesellschaft überträgt (Verschmelzung durch Aufnahme). Der Verschmelzungsvertrag enthält gemäß § 62 Abs. 5 Satz 2 UmwG die Angabe, dass im Zusammenhang mit der Verschmelzung ein Ausschluss der übrigen Aktionäre („Minderheitsaktionäre“) der ENCAVIS als übertragender Gesellschaft erfolgen soll. Die ordentliche Hauptversammlung der ENCAVIS vom 16. Juli 2025 hat die Übertragung der auf den Inhaber lautenden Stückaktien der Minderheitsaktionäre auf die Hauptaktionärin gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung gemäß § 62 Abs. 1 und 5 UmwG i.V.m. §§ 327a ff. AktG beschlossen.

Der Übertragungsbeschluss der Hauptversammlung der ENCAVIS wurde am 9. September 2025 in das Handelsregister der ENCAVIS beim Amtsgericht Hamburg unter HRB 63197 mit dem Vermerk eingetragen, dass er erst gleichzeitig mit der Eintragung der Verschmelzung der ENCAVIS auf die Hauptaktionärin im Handelsregister der Hauptaktionärin wirksam wird. Die Verschmelzung der ENCAVIS als übertragende Gesellschaft mit ihrer Hauptaktionärin als übernehmende Gesellschaft ist am 9. September 2025 in das Handelsregister der ENCAVIS beim Handelsregister Hamburg und am 10. September 2025 in das Handelsregister der Hauptaktionärin beim Amtsgericht München unter HRB 262997 eingetragen worden. Dadurch sind gemäß § 62 Abs. 5 Satz 8 UmwG i.V.m. § 327e Abs. 3 Satz 1 AktG alle Aktien der Minderheitsaktionäre auf die Hauptaktionärin übergegangen und gleichzeitig ist die Verschmelzung der ENCAVIS auf die Hauptaktionärin wirksam geworden.

Gemäß Übertragungsbeschluss erhalten die ausgeschiedenen Minderheitsaktionäre der ENCAVIS eine von der Hauptaktionärin zu zahlende Barabfindung in Höhe von EUR 17,23 je auf den Inhaber lautende Stückaktien der ENCAVIS.(…)


Zielgesellschaft:
ENCAVIS AG (ISIN: DE0006095003 / WKN: 609500)

+++aktionaersforum Redaktion Spruchverfahren+++

Tweet

Verwandte Themen

  • ENCAVIS AG: Spruchverfahren eröffnet
  • ENCAVIS AG: Squeeze-out im Handelsregister eingetragen
  • ENCAVIS AG: Barabfindung festgelegt
  • ENCAVIS AG: Squeeze-out Verlangen übermittelt
  • ENCAVIS AG: Verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out angekündigt

Kategorie: Nachrichten Stichworte: ENCAVIS AG

Leser-Interaktionen

Schreiben Sie einen Kommentar Antwort abbrechen

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Haupt-Sidebar

Letzte Beiträge

  • Klöckner & Co. SE: Mindestannahmeschwelle überschritten und Annahmefrist verlängert 31. März 2026
  • Gauss Interprise AG: LG Hamburg erhöht Barabfindung 30. März 2026
  • Elektrische Licht- und Kraftanlagen AG: Erhöhung der Barabfindung im Bundesanzeiger bekannt gemacht 30. März 2026
  • Avemio AG: Segmentwechsel geplant 30. März 2026
  • Klöckner & Co SE: Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag angekündigt 27. März 2026

Newsletter

Zweit-Sidebar

Kategorien

  • Gerichtsentscheidungen
  • Nachrichten
  • Spruchverfahren
  • Symposium / Expertenrunde

Archive

Footer

  • Kontakt / Impressum
  • AGB / Datenschutz

Copyright © 2026 · Magazine Pro on Genesis Framework · WordPress · Anmelden