Beim Landgericht Berlin II ist aus Anlass des Abschlusses eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages zwischen der Vonovia SE und der Deutsche Wohnen SE ein Spruchverfahren anhängig. Das Gericht hat einen gemeinsamen Vertreter bestellt.
Aus der Bekanntmachung im elektronischen Bundesanzeiger vom 17.02.2026:
102 O 58/25
In dem bei dem Landgericht Berlin II zum Geschäftszeichen 102 O 58/25 SpruchG aus Anlass des Abschlusses eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages zwischen der Vonovia SE und der Deutsche Wohnen SE anhängig gemachten Spruchverfahren hat das Gericht zum gemeinsamen Vertreter gemäß § 6 Abs. 1 SpruchG bestimmt: (…)
Zielgesellschaft:
Deutsche Wohnen SE
+++aktionaersforum Redaktion Spruchverfahren+++
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