• Skip to main content
  • Skip to secondary menu
  • Zur Hauptsidebar springen
  • Zur Zweit-Sidebar springen
  • Zur Fußzeile springen

Spruchverfahren-direkt

Das Debattenportal für Spruchverfahren

  • Registrieren
  • Login / Mein Konto
  • Newsletter

 

 

Follow @SV-direkt
  • Startseite
  • Investoren
    • Strukturmaßnahmen
    • Nachrichten
    • Spruchverfahren
    • FAQ Spruchverfahren
  • Gerichtsentscheidungen
  • Forum
    • Colonia vs Axa
    • DMG Mori AG
    • Fonds vs. STADA
    • Grohe AG
    • innogy SE
    • Kabel Deutschland AG
    • Linde AG
    • Süd-Chemie AG
    • Vattenfall Europe vs. Vattenfall AB
    • WMF vs. KKR
  • Bewertungsblog
    • Befangenheit von Sachverständigen
    • Typisierungen bei Unternehmensbewertungen
    • Befragung und Befangenheit sachverständiger Prüfer
  • Berichte aus Spruchverfahren

innogy SE: Squeeze-out Verlangen konkretisiert

17. Januar 2020 by Spruchverfahren Redaktion Kommentar verfassen

Die E.ON Verwaltungs SE plant den Ausschluss der Minderheitsaktionäre der innogy SE gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung. Die E.ON Verwaltungs SE hat hierbei die Barabfindung auf 42,82 Euro Aktie der innogy SE festgelegt, wobei über den verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out in einer außerordentlichen Hauptversammlung Beschluss gefasst werden soll. die voraussichtlich am 4. März 2020 stattfinden wird.

Aus einer Pressemitteilung vom 17.01.2020:

Die E.ON Verwaltungs SE hat dem Vorstand der innogy SE heute ein konkretisierendes Verlangen nach Art. 9 Abs. 1 lit c) ii) SE-VO i.V.m. § 62 Abs. 1 und Abs. 5 UmwG i.V.m. §§ 327a ff. AktG übermittelt und den Vorstand der innogy SE zur Einberufung einer außerordentlichen Hauptversammlung der innogy SE zur Beschlussfassung über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der innogy SE auf die E.ON Verwaltungs SE gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung im Zusammenhang mit der Verschmelzung der innogy SE auf die E.ON Verwaltungs SE aufgefordert.

Die E.ON Verwaltungs SE ist eine indirekte 100%ige Tochtergesellschaft der E.ON SE und hält 90% der Aktien an der innogy SE. Die E.ON Verwaltungs SE hat die Barabfindung auf einen Betrag in Höhe von EUR 42,82 je innogy SE-Aktie festgelegt. Dies entspricht dem volumengewichteten Durchschnittskurs der innogy-Aktien für den Dreimonatszeitraum vor der Bekanntmachung der Absicht des Ausschlusses der Minderheitsaktionäre am 4. September 2019. Der gerichtlich bestellte sachverständige Prüfer hat die Angemessenheit der festgelegten Barabfindung bestätigt.

Der Abschluss und die notarielle Beurkundung des Verschmelzungsvertrags zwischen der innogy SE und der E.ON Verwaltungs SE sind für den 22. Januar 2020 geplant. Es ist beabsichtigt, für den 4. März 2020 eine außerordentliche Hauptversammlung einzuberufen, in der ein Beschluss über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der innogy SE auf die E.ON Verwaltungs SE gegen Gewährung einer Barabfindung in Höhe von EUR 42,82 je innogy SE-Aktie gefasst werden soll.

Das Wirksamwerden des verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out hängt von dem zustimmenden Beschluss der Hauptversammlung der innogy SE und der Eintragung des Übertragungsbeschlusses und der Verschmelzung in das Handelsregister des Sitzes der E.ON Verwaltungs SE bzw. der innogy SE ab.

Mit dem Übertragungsverlangen hat die E.ON Verwaltungs SE der innogy SE zugleich mitgeteilt, dass sie für den Fall, dass die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf die E.ON Verwaltungs SE bis zur nächsten ordentlichen Hauptversammlung der innogy SE nicht bereits in das Handelsregister eingetragen und somit wirksam geworden sein sollte, beabsichtigt, die Ausschüttung einer Dividende nur in Höhe des gesetzlich vorgeschriebenen Mindestmaßes von 4% des Grundkapitals zu unterstützen.


Zielgesellschaft:
innogy SE


+++aktionaersforum Redaktion Spruchverfahren+++

Tweet

Verwandte Themen

  • Neuordnung auf dem Energiemarkt: Der Fall innogy
  • Innogy SE: Spruchverfahren eröffnet
  • innogy SE: Squeeze-out im Bundesanzeiger bekannt gemacht
  • innogy SE: Squeeze-out eingetragen
  • innogy SE: Anfechtungsklagen gegen Beschluss der Hauptversammlung

Kategorie: Nachrichten Stichworte: innogy SE

Leser-Interaktionen

Schreiben Sie einen Kommentar Antworten abbrechen

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Haupt-Sidebar

Letzte Beiträge

  • Elektrostrategie mit Nebenwirkungen: Die Verschmelzung Vitescos auf Schaeffler 2. Juli 2025
  • Check von Ausgleich und Abfindung: Der Fall HolidayCheck Group AG 1. Juli 2025
  • Westag AG: Delisting zum Juli wirksam 1. Juli 2025
  • H&R GmbH & Co. KGaA: Annahmefrist beginnt 30. Juni 2025
  • H&R GmbH & Co. KGaA: Angebotsunterlage veröffentlicht 30. Juni 2025

Newsletter

Zweit-Sidebar

Kategorien

  • Gerichtsentscheidungen
  • Nachrichten
  • Spruchverfahren
  • Symposium / Expertenrunde

Archive

Footer

  • Kontakt / Impressum
  • AGB / Datenschutz

Copyright © 2025 · Magazine Pro on Genesis Framework · WordPress · Anmelden