Die BHS Verwaltungs AG plant den Ausschluss der Minderheitsaktionäre der BHS tabletop AG gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung. Die BHS Verwaltungs AG hat hierbei die Barabfindung auf 9,83 Euro je Aktie der BHS tabletop AG festgelegt, wobei über den verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out in einer ordentlichen Hauptversammlung Beschluss gefasst werden soll. die am 22. September.2020 stattfinden wird.
Aus der Bekanntmachung der Gesellschaft vom 03.08.2020:
Die BHS Verwaltungs AG, München hat heute ihr Übertragungsverlangen gemäß § 62 Abs. 5 UmwG i.V.m. § 327a Abs. 1 AktG vom 01.04.2020 gegenüber der BHS tabletop AG bestätigt und dahingehend konkretisiert, dass sie die Barabfindung für die im Rahmen des verschmelzungsrechtlichen Squeeze-Out beabsichtigte Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der BHS tabletop AG gemäß § 62 Abs. 1 und Abs. 5 UmwG i.V.m. §§ 327a ff. AktG auf EUR 9,83 je auf den Inhaber lautender Stückaktie der BHS tabletop AG festgelegt hat.
Über den Squeeze-Out soll auf der ordentlichen Hauptversammlung der BHS tabletop AG, die am 22.09.2020 stattfinden wird, Beschluss gefasst werden. (…
Zielgesellschaft:
BHS tabletop AG (ISIN: DE0006102007 / WKN: 610200)
+++aktionaersforum Redaktion Spruchverfahren+++
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