• Skip to main content
  • Skip to secondary menu
  • Zur Hauptsidebar springen
  • Zur Zweit-Sidebar springen
  • Zur Fußzeile springen

Spruchverfahren-direkt

Das Debattenportal für Spruchverfahren

  • Registrieren
  • Login / Mein Konto
  • Newsletter

 

 

Follow @SV-direkt
  • Startseite
  • Investoren
    • Strukturmaßnahmen
    • Nachrichten
    • Spruchverfahren
    • FAQ Spruchverfahren
  • Gerichtsentscheidungen
  • Forum
    • Colonia vs Axa
    • DMG Mori AG
    • Fonds vs. STADA
    • Grohe AG
    • innogy SE
    • Kabel Deutschland AG
    • Linde AG
    • Süd-Chemie AG
    • Vattenfall Europe vs. Vattenfall AB
    • WMF vs. KKR
  • Bewertungsblog
    • Befangenheit von Sachverständigen
    • Typisierungen bei Unternehmensbewertungen
    • Befragung und Befangenheit sachverständiger Prüfer
  • Berichte aus Spruchverfahren

BHS tabletop AG: Barabfindung im Bundesanzeiger bekannt gemacht

25. November 2020 by Spruchverfahren Redaktion Kommentar verfassen

Die ordentliche Hauptversammlung der BHS tabletop AG hat am 22. September 2020 die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf die BHS Verwaltungs AG beschlossen. Die Barabfindung wurde auf 9,83  Euro je auf den Inhaber lautende Stückaktie der BHS tabletop AG festgesetzt.

Aus der Bekanntmachung im elektronischen Bundesanzeiger vom 25.11.2020:

Die BHS Verwaltungs AG, Selb („BHS“) und die BHS tabletop AG, Selb („BHS tabletop“) haben am 30. Juni 2020 einen Verschmelzungsvertrag geschlossen, der die Angabe enthält, dass im Zusammenhang mit der Verschmelzung ein Ausschluss der übrigen Aktionäre („Minderheitsaktionäre“) der BHS tabletop erfolgen soll. Die ordentliche Hauptversammlung der BHS tabletop vom 22. September 2020 hat die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der BHS tabletop auf die Hauptaktionärin BHS gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung gemäß §§ 327a ff. AktG i.V.m. § 62 Abs. 5 UmwG beschlossen.

Der Übertragungsbeschluss wurde gem. § 62 Abs. 5 Satz 7 UmwG mit dem Vermerk, dass dieser Beschluss erst mit der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft wirksam wird, am 23. November 2020 in das Handelsregister der BHS tabletop beim Amtsgericht Hof unter HRB 98 eingetragen. Die Verschmelzung wurde am 23. November 2020 in das Handelsregister der BHS beim Amtsgericht Hof unter HRB 6212 eingetragen. Mit der Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister der BHS tabletop sowie der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der BHS sind kraft Gesetzes alle Aktien der Minderheitsaktionäre der BHS tabletop in das Eigentum der BHS übergegangen. Gleichzeitig ist die Verschmelzung wirksam geworden und die BHS tabletop als übertragender Rechtsträger erloschen.

Gemäß Übertragungsbeschluss erhalten die ausgeschiedenen Minderheitsaktionäre der BHS tabletop eine von der BHS zu zahlende Barabfindung in Höhe von EUR 9,83 je auf den Inhaber lautende Stückaktie der BHS tabletop (ISIN DE0006102007). Die Angemessenheit der Barabfindung wurde durch den vom Landgericht Nürnberg-Fürth ausgewählten und bestellten sachverständigen Prüfer Dr. Anke Nestler, Wedding & Cie. GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt/Main, geprüft und bestätigt. (…)


Zielgesellschaft:
BHS tabletop AG (ISIN DE0006102007 / WKN 610200)


+++aktionaersforum Redaktion Spruchverfahren+++

Tweet

Verwandte Themen

  • BHS tabletop AG: Verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out eingetragen
  • BHS tabletop AG: Squeeze-out Verlangen konkretisiert
  • BHS tabletop AG: Verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out im Bundesanzeiger bekannt gemacht
  • BHS tabletop AG: Umwandlungsrechtlicher Squeeze-out geplant
  • Diebold Nixdorf AG: Verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out im Bundesanzeiger bekannt gemacht

Kategorie: Nachrichten Stichworte: BHS tabletop AG

Leser-Interaktionen

Schreiben Sie einen Kommentar Antwort abbrechen

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Haupt-Sidebar

Letzte Beiträge

  • Klöckner & Co. SE: Mindestannahmeschwelle überschritten und Annahmefrist verlängert 31. März 2026
  • Gauss Interprise AG: LG Hamburg erhöht Barabfindung 30. März 2026
  • Elektrische Licht- und Kraftanlagen AG: Erhöhung der Barabfindung im Bundesanzeiger bekannt gemacht 30. März 2026
  • Avemio AG: Segmentwechsel geplant 30. März 2026
  • Klöckner & Co SE: Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag angekündigt 27. März 2026

Newsletter

Zweit-Sidebar

Kategorien

  • Gerichtsentscheidungen
  • Nachrichten
  • Spruchverfahren
  • Symposium / Expertenrunde

Archive

Footer

  • Kontakt / Impressum
  • AGB / Datenschutz

Copyright © 2026 · Magazine Pro on Genesis Framework · WordPress · Anmelden