Die Covivio Office Holding GmbH plant den Ausschluss der Minderheitsaktionäre der Covivio Office AG gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung. In diesem Zusammenhang soll ein aktienrechtlicher Squeeze-out durchgeführt werden, wobei die Hauptversammlung der Covivio Office AG über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der Covivio Office AG beschließen soll.
Aus der Bekanntmachung der Gesellschaft vom 25.11.2020:
Die Covivio Office Holding GmbH hat der Covivio Office AG am 12. Oktober 2020 das förmliche Verlangen gemäß § 327a Abs. 1 Satz 1 AktG übermittelt, dass die Hauptversammlung der Covivio Office AG die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) auf die Covivio Office Holding GmbH gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung beschließen solle (sog. Aktienrechtlicher Squeeze-Out).
Die Covivio Office Holding GmbH ist unter Berücksichtigung der von der Gesellschaft gehaltenen eigenen Aktien mit 99,77 % am Grundkapital der Covivio Office AG beteiligt und ist damit Hauptaktionärin im Sinne des § 327a Abs. 1 Satz 1 AktG. Der Übertragungsbeschluss soll in einer außerordentlichen Hauptversammlung der Covivio Office AG gefasst werden. In der Aufsichtsratssitzung der Gesellschaft am 18. November 2020 wurde besprochen, dass diese Hauptversammlung im Januar 2021 stattfinden wird. (…)
Zielgesellschaft:
Covivio Office AG
+++aktionaersforum Redaktion Spruchverfahren+++
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