Im Rahmen des Ausschlusses der Minderheitsaktionäre der Covivio Office AG ist vor dem Landgericht Frankfurt am Main ein Spruchverfahren zur Überprüfung der Angemessenheit der Barabfindung anhängig. Das Gericht hat einen gemeinsamen Vertreter bestellt.
Aus der Bekanntmachung im elektronischen Bundesanzeiger vom 05.10.2021:
3-05 O 63/21
In dem Spruchverfahren von Aktionären gegen die Covivio Office Holding GmbH betreffend die Angemessenheit der Abfindung der ausgeschlossenen Minderheitsaktionäre der Covivio Office AGwurde gemäß § 6 SpruchG den außenstehenden Aktionären, die nicht selbst Antragsteller sind, zur Wahrung ihrer Rechte als gemeinsamer Vertreter bestellt: (…) Diese Bekanntmachung erfolgt gemäß § 6 Abs. 1 Satz 4 SpruchG.“
Zielgesellschaft:
Covivio Office AG
+++aktionaersforum Redaktion Spruchverfahren+++
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