Die außerordentliche Hauptversammlung der Covivio Office AG hat am 25. März 2021 die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf die Covivio Office Holding GmbH beschlossen. Die Barabfindung wurde auf 6,42 Euro je auf den Namen lautende Stückaktie der Covivio Office AG festgesetzt.
Aus der Bekanntmachung im elektronischen Bundesanzeiger vom 21.05.2021:
Die außerordentliche Hauptversammlung der Covivio Office AG (die „Gesellschaft“), hat am 25. März 2021 die Übertragungen der Aktien der übrigen Aktionäre der Gesellschaft („Minderheitsaktionäre“) auf die Covivio Office Holding GmbH als Hauptaktionärin gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung gemäß §§ 327a ff. AktG beschlossen (der „Übertragungsbeschluss“).Der Übertragungsbeschluss wurde am 18. Mai 2021 in das Handelsregister der Gesellschaft beim Amtsgericht Frankfurt am Main unter HRB 111649 eingetragen. Mit der Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister der Gesellschaft sind kraft Gesetzes alle Aktien der Minderheitsaktionäre der Gesellschaft auf die Covivio Office Holding GmbH übergegangen. Nach Maßgabe des Übertragungsbeschlusses erhalten die ausgeschlossenen Minderheitsaktionäre der Gesellschaft eine von der Covivio Office Holding GmbH zu zahlende Barabfindung in Höhe von EUR 6,42 je auf den Namen lautende Stückaktie. Die Angemessenheit der Barabfindung wurde durch den vom Landgericht Frankfurt am Main ausgewählten und bestellten sachverständigen Prüfer, die BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, geprüft und bestätigt. (…)
Zielgesellschaft:
Covivio Office AG (ISIN DE000A2G8XX3 / WKN A2G8XX)
+++aktionaersforum Redaktion Spruchverfahren+++
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