Auf der außerordentlichen Hauptversammlung der Covivio Office AG am 25. März 2021 soll der Beschluss zur Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf die Covivio Office Holding GmbH gefasst werden. Die Hauptaktionärin hat die Barabfindung auf 6,42 Euro je auf den Inhaber lautende Stückaktie der Covivio Office AG festgesetzt.
Aus der Bekanntmachung im elektronischen Bundesanzeiger vom 25.03.2021:
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor diesem Hintergrund vor, auf Verlangen der Hauptaktionärin folgenden Beschluss zu fassen:
Die auf den Namen lautenden Stückaktien der übrigen Aktionäre der Covivio Office AG (Minderheitsaktionäre) werden gemäß §§ 327a ff. des Aktiengesetzes gegen Gewährung einer von der Covivio Office Holding GmbH mit Sitz in Berlin (Hauptaktionärin) zu zahlenden angemessenen Barabfindung in Höhe von EUR 6,42 je auf den Namen lautende Stückaktie der Covivio Office AG auf die Hauptaktionärin übertragen. (…)
Zielgesellschaft:
Covivio Office AG
+++aktionaewrsforum Redaktion Spruchverfahren+++
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