Auf der außerordentlichen Hauptversammlung der Nymphenburg Immobilien AG am 19. Februar 2021 soll der Beschluss zur Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf die NIAG SE gefasst werden. Die Hauptaktionärin hat die Barabfindung auf 813,00 Euro je auf den Inhaber lautende Stückaktie der Nymphenburg Immobilien AG festgesetzt.
Aus der Einladung zur Hauptversammlung vom 14.01.2021:
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, gemäß dem Verlangen der NIAG SE folgenden Beschluss zu fassen:
„Die auf den Inhaber lautenden Stückaktien der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) der Nymphenburg Immobilien Aktiengesellschaft mit Sitz in München werden gemäß § 62 Absatz 5 Umwandlungsgesetz in Verbindung mit §§ 327a ff. Aktiengesetz gegen Gewährung einer von der NIAG SE mit Sitz in München (Hauptaktionär) zu zahlenden angemessenen Barabfindung in Höhe von EUR 813,00 je auf den Inhaber lautender Stückaktie der Nymphenburg Immobilien Aktiengesellschaft auf die NIAG SE übertragen.“ (…)
Zielgesellschaft:
Nymphenburg Immobilien AG (ISIN: DE000 649 5104 / WKN 764700)
+++aktionaersforum Redaktion Spruchverfahren+++
Ludger Bögemann says
Hat schon jemand das Spruchverfahren eingeleitet?