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Design Hotels AG: Barabfindung im Bundesanzeiger bekannt gemacht

15. Februar 2021 by Spruchverfahren Redaktion Kommentar verfassen

Die ordentliche Hauptversammlung der Design Hotels AG hat am 17. Dezember 2020 die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf die Marriott DH Holding AG beschlossen. Die Barabfindung wurde auf 4,00  Euro je auf den Inhaber lautende Stückaktie der Design Hotels AG festgesetzt.

Aus der Bekanntmachung im elektronischen Bundesanzeiger vom 15.02.2021:

Der Übertragungsbeschluss ist am 3. Februar 2021 in das Handelsregister der Design Hotels beim Amtsgericht Berlin-Charlottenburg (HR B 93765 B) mit dem Vermerk eingetragen worden, dass er erst gleichzeitig mit der Eintragung der Verschmelzung im Register des Sitzes der Hauptaktionärin wirksam wird. Am 9. Februar 2021 ist sodann die Verschmelzung in das Handelsregister der Hauptaktionärin beim Amtsgericht München (HR B 254977) eingetragen worden. Dadurch sind kraft Gesetzes alle Aktien der Minderheitsaktionäre der Design Hotels auf die Hauptaktionärin übergegangen und gleichzeitig die Verschmelzung wirksam geworden.

Gemäß Übertragungsbeschluss erhalten die ausgeschiedenen Minderheitsaktionäre eine von der Hauptaktionärin zu zahlende Barabfindung i.H. von € 4,00 je auf den Inhaber lautender Stückaktie der Design Hotels. Die Angemessenheit der von der Hauptaktionärin festgelegten Barabfindung wurde durch die IVA VALUTATION & ADVISORY AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, geprüft, die das Landgericht Berlin durch Beschluss vom 4. September 2020 (Az. 102 AR 6/​20), auf Antrag der Hauptaktionärin zum Übertragungsprüfer hinsichtlich der Angemessenheit der Barabfindung und zugleich auf Antrag der Hauptaktionärin und der Design Hotels als gemeinsamen Verschmelzungsprüfer ausgewählt und bestellt hat.

Die Barabfindung ist von der gerichtlichen Bekanntmachung der Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister am Sitz der Design Hotels an – frühestens jedoch ab Wirksamkeit des Übertragungsbeschlusses und der Verschmelzung durch Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister am Sitz der Hauptaktionärin – mit jährlich fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz gemäß § 247 BGB zu verzinsen. Die Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister der Design Hotels ist am 8. Februar 2021 bekannt gemacht worden. Die Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der Hauptaktionärin ist am 10. Februar 2021 bekannt gemacht worden.

Falls ein Verfahren nach dem Gesetz über das gesellschaftsrechtliche Spruchverfahren (SpruchG) eingeleitet wird und das Gericht rechtskräftig eine höhere als die angebotene Barabfindung festsetzt, wird eine entsprechende Ergänzung der Barabfindung allen aufgrund des Übertragungsbeschlusses ausgeschiedenen Minderheitsaktionären der Design Hotels AG gewährt werden. (…)


Zielgesellschaft:
Design Hotels AG (SIN DE0005141006 /​ WKN 514 100)


+++aktionaersforum Redaktion Spruchverfahren+++

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Kategorie: Nachrichten Stichworte: Design Hotels AG

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