Mit Beschluss vom 3. Dezember 2021 hat das Landgericht Berlin die Barabfindung und den Ausgleich der Minderheitsaktionäre der Design Hotels AG im Rahmen des Beherrschungsvertrages mit der Starwood Hotels & Resorts Worldwide, Inc erhöht. Der Beschluss des Landgerichts Berlin ist ab jetzt in unserer Datenbank verfügbar.
Am 18. März 2014 gab die Starwood Hotels & Resorts Worldwide, Inc bekannt, mit der Design Hotels AG einen Beherrschungsvertrag abschließen zu wollen. Die Hauptversammlung der Design Hotels AG stimmte am 21. Juli 2014 dem Beherrschungsvertrag zu. Die Barabfindung wurde auf 2,25 Euro je Aktie und der jährliche Ausgleich auf 0,10 Euro brutto (bzw. 0,08 Euro netto) festgesetzt. Der Unternehmensvertrag wurde am 5. September 2014 in das Handelsregister eingetragen und am 8. September 2014 bekannt gemacht.
Im anschließenden Spruchverfahren vor dem Landgericht Berlin (Az.: 102 O 46/14) richteten sich 66 Antragsteller und der gemeinsame Vertreter gegen die Höhe der festgelegten Barabfindung und des Ausgleichs. Mit Beschluss vom 3. Dezember 2021 hat das Landgericht Berlin die Barabfindung auf 3,10 Euro je Aktie und den Ausgleich auf 0,15 Euro brutto bzw. 0,12 Euro netto erhöht.
Die Antragsgegnerin hat inzwischen Beschwerde beim Kammergericht eingelegt.
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