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Deutsche Wohnen SE: Mindestannahmeschwelle verfehlt

23. Juli 2021 by Spruchverfahren Redaktion Kommentar verfassen

Bis zum Ende der Annahmefrist wurde die Mindestannahmeschwelle von mindestens 50 Prozent verfehlt,  womit das freiwillige öffentliche Übernahmeangebot von Vonovia SE voraussichtlich nicht erfolgreich ist. Die Deutsche Wohnen SE nimmt die Entscheidung der Aktionäre zur Kenntnis und wird die Situation und die nächsten Schritte entsprechend analysieren.

Aus der Bekanntmachung der Gesellschaft vom 23.07.2021:

Die Deutsche Wohnen SE („Deutsche Wohnen“) wurde heute darüber informiert, dass das von Vonovia SE („Vonovia“) am 23. Juni 2021 veröffentlichte Übernahmeangebot voraussichtlich nicht erfolgreich ist. Grund hierfür ist, dass die Mindestannahmeschwelle von mindestens 50 Prozent der zum Zeitpunkt des Ablaufs der Annahmefrist ausgegebenen Deutsche Wohnen-Aktien nach aktueller Einschätzung nicht erreicht wurde. Die Deutsche Wohnen nimmt die Entscheidung der Aktionär:innen zur Kenntnis und wird die Situation und die nächsten Schritte entsprechend analysieren. (…)


Zielgesellschaft:
Deutsche Wohnen SE (ISIN: DE000A0HN5C6 / WKN:A0HN5C)


+++aktionaersforum Redaktion Spruchverfahren+++

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Kategorie: Nachrichten Stichworte: Deutsche Wohnen SE

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