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Deutsche Wohnen SE: Auf Mindestannahmeschwelle verzichtet

13. September 2021 by Spruchverfahren Redaktion Kommentar verfassen

Die Vonovia SE hat auf die Mindestannahmeschwelle und auf sämtliche weiteren Vollzugsbedingungen ihres Übernahmeangebots an die Aktionäre der Deutsche Wohnen SE verzichtet. Durch den Verzicht verlängert sich die ursprünglich am 20. September 2021 auslaufende Annahmefrist um zwei Wochen bis zum 4. Oktober 2021.

Aus der Bekanntmachung der Gesellschaft vom 13.09.2021:

Die Deutsche Wohnen SE (ISIN DE000A0HN5C6) (die „Deutsche Wohnen“) gibt bekannt, dass die Vonovia SE (die „Vonovia“) auf die Mindestannahmeschwelle und auf sämtliche weiteren Vollzugsbedingungen ihres Übernahmeangebots an die Aktionär:innen der Deutsche Wohnen verzichtet hat. Die Deutsche Wohnen hat nach sorgfältiger Prüfung festgestellt, dass dem Verzicht auf die Mindestannahmeschwelle keine triftigen Gründe entgegenstehen, die die Deutsche Wohnen nach dem Business Combination Agreement berechtigen würden, ihre Zustimmung zum Verzicht auf die Mindestannahmeschwelle zu verweigern.

Durch den Verzicht auf die Vollzugsbedingungen des Übernahmeangebots verlängert sich die ursprünglich am 20. September 2021 auslaufende Annahmefrist um zwei Wochen und wird nun am 4. Oktober 2021 enden. (…)


Zielgesellschaft:
Deutsche Wohnen SE (ISIN: DE000A0HN5C6 / WKN: A0HN5C)


+++aktionaersforum Redaktion Spruchverfahren+++

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Kategorie: Nachrichten Stichworte: Deutsche Wohnen SE

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