Im Rahmen des Ausschlusses der Minderheitsaktionäre der Schaltbau Holding AG ist vor dem Landgericht München I ein Spruchverfahren zur Überprüfung der Barabfindung und eines Ausgleichs anhängig. Das Gericht hat einen gemeinsamen Vertreter bestellt.
Aus der Bekanntmachung im elektronischen Bundesanzeiger vom 21.04.2023:
5 HK O 9734/22
Bei dem Landgericht München I ist ein Spruchverfahren zur Bestimmung einer angemessenen Abfindung und eines angemessenen Ausgleichs für die Aktionäre der Schaltbau Holding AG aus einem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag anhängig. Antragsgegnerin ist die Voltage BidCo GmbH.Zum gemeinsamen Vertreter der nicht selbst als Antragsteller am Verfahren beteiligten Aktionäre (§ 6 Abs. 1 SpruchG) wurde bestellt: (…)
Zielgesellschaft:
Schaltbau Holding AG
+++aktionaersforum Redaktion Spruchverfahren+++
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