Aus der Bekanntmachung im elektronischen Bundesanzeiger vom 29.10.2025:
Die ordentliche Hauptversammlung der VOQUZ Labs Aktiengesellschaft mit Sitz in Berlin (die „Gesellschaft“) vom 12. August 2025 hat die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre der Gesellschaft (die „Minderheitsaktionäre“) auf die Hauptaktionärin, die Blitz 24-250 GmbH (heute: VOQUZ Labs BidCo GmbH) mit Sitz in München (die „Hauptaktionärin“), gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung gemäß §§ 327a ff. AktG beschlossen (der „Übertragungsbeschluss“).
Der Übertragungsbeschluss wurde am 23. Oktober 2025 in das Handelsregister der Gesellschaft beim Amtsgericht Charlottenburg unter HRB 230153 eingetragen. Damit sind gemäß § 327e Abs. 3 Satz 1 AktG alle Aktien der Minderheitsaktionäre auf die Hauptaktionärin übergegangen. Gemäß Übertragungsbeschluss erhalten die ausgeschiedenen Aktionäre der Gesellschaft eine von der Hauptaktionärin zu zahlende Barabfindung in Höhe von EUR 11,08 je auf den Inhaber lautender Stückaktie der Gesellschaft. Die Angemessenheit der Barabfindung wurde durch die IVC Independent Valuation & Consulting Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Essen, als dem gerichtlich ausgewählten und bestellten sachverständigen Prüfer geprüft und bestätigt. (…)
Zielgesellschaft:
VOQUZ Labs AG (ISIN: DE000A3CSTW4 / WKN: A3CSTW)
+++aktionaersforum Redaktion Spruchverfahren+++
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