Auf der ordentlichen Hauptversammlung der First Sensor AG am 26. Mai 2020 soll über den Abschluss eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags zwischen der First Sensor AG und der TE Connectivity Sensors Germany Holding AG Beschluss gefasst werden. Der Unternehmesvertrag bedarf zu seiner Wirksamkeit neben der Zustimmung der Hauptversammlung der First Sensor AG auch der Zustimmung der Hauptversammlung der TE Connectivity Sensors Germany Holding AG.
Aus der Einladung zur Hauptversammlung vom 17.04.2020:
(…) Beschlussfassung über den Abschluss eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags zwischen der First Sensor AG und der TE Connectivity Sensors Germany Holding AG
Die First Sensor AG und die TE Connectivity Sensors Germany Holding AG, eine mittelbare Tochtergesellschaft der TE Connectivity Ltd., haben am 14. April 2020 einen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag (BGAV) abgeschlossen. Der Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag bedarf zu seiner Wirksamkeit neben der Zustimmung der Hauptversammlung der First Sensor AG auch der Zustimmung der Hauptversammlung der TE Connectivity Sensors Germany Holding AG. Die Hauptversammlung der TE Connectivity Sensors Germany Holding AG hat dem Abschluss des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags am 16.April 2020 bereits zugestimmt.Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Abschluss des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags vom 14. April 2020 zwischen der First Sensor AG als beherrschtem Unternehmen und der TE Connectivity Sensors Germany Holding AG als herrschendem Unternehmen zuzustimmen. (…)
Zielgesellschaft:
First Sensor AG (ISIN DE0007201907 / WKN 720190)
+++aktionaersforum Redaktion Spruchverfahren+++
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