Aus Anlass des Abschlusses eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages zwischen der First Sensor AG und der TE Connectivity Sensors Germany Holding AG ist vor dem Landgericht Berlin ein Spruchverfahren anhängig. Das Gericht hat einen gemeinsamen Vertreter bestellt.
.Aus der Bekanntmachung im elektronischen Bundesanzeiger vom 22.02.2021:
102 O 54/20 SpruchG – 06.02.2021
In dem aus Anlass des Abschlusses eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages zwischen der First Sensor AG und der TE Connectivity Sensors Germany Holding AG hier anhängig gemachten Spruchverfahrens hat das Gericht zum gemeinsamen Vertreter gemäß § 6 Abs. 1 SpruchG bestimmt: (…)
Zielgesellschaft:
First Sensor AG (ISIN: DE0007201907 / WKN: 720190)
+++aktionaersforum Redaktion Spruchverfahren+++
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